Aus gegebenem Anlass, aber mutig, weil kurzfristig anberaumt, hat unser Präsident den Kirchenhistoriker der Wiener Universität, Prof. Dr. Thomas Prügl, für Montag, den 11. März 2013, zu einem Mittagstisch in die Clubräume der AKV eingeladen. Er sollte dabei über die „Geschichte der Konklaven“ referieren.
Erstaunlich viele (über 30) haben auf diese Blitzaktion positiv reagiert, vor allem ein hoher Prozentsatz von jugendlichen Altkalksburger(inne)n.
Vorerst plante der Professor, über die letzten tausend Jahre zu berichten, holte dann aber doch ein wenig auf das erste christliche Jahrtausend aus.
Einleitend stellte er sich die Frage, warum so etwas wie eine Papstwahl eigentlich so fasziniert. Es handelt sich immerhin um das älteste Wahlverfahren der Welt. Dabei erheischt dieses Verfahren der göttlichen Berufung auf die Spur zu kommen. Zugleich geht es auch rein weltlich und pragmatisch um Macht.
Immer wieder haben die Päpste – nach dem was sich bei ihrer Wahl abgespielt hat – das Reglement verändert, so besonders Johannes Paul II. durch die Konstitution „Universi Dominici Gregis“.
Im 1. Jahrtausend wurden die Bischöfe durch den Klerus gewählt und ihre Wahl war vom Volk zu bestätigen. Letztere Bestätigung blieb allerdings schon bald der Aristokratie vorbehalten. So war man bestrebt, jene in das Amt einzusetzen, die Gott wollte.
Schon die Römische Synode von 499 setzte fest, dass niemand zu Lebzeiten des Papstes nach diesem Amt streben darf. Ganz normal war es hingegen, dass der Vorgänger einen Nachfolger designierte. Wenn dies nicht geschah, wurde gewählt. Auf diese Weise kam es besonders ab dem 6. Jahrhundert zu regelrechten Papstdynastien, was vor allem in Byzanz zu großer Verärgerung beitrug.
Rund um das Jahr 1000 fand eine scharfe Zäsur statt, die vor allem dem Einfluss des Kaisertums zu verdanken war. Ein Schlüsseljahr war diesbezüglich das Jahr 1046, in dem es durch die Streitereien in Rom zur Wahl dreier Päpste kam. Heinrich III. kam nach Rom und setzte auf der Synode von Sutri am 20. Dezember 1046 kurzerhand alle drei ab und ließ einen neuen wählen. Papst Nikolaus II. (1058-61) hatte sodann erstmals ein sehr maßgebendes Papstwahlgesetz aufgestellt. Nur die Kardinalbischöfe, die sich aus dem römischen Klerus rekrutierten, sollten den Papst wählen. Etwa 100 Jahre später dekretierte Papst Alexander III. (1159-81), um fürderhin Schmismata zu vermeiden, eine erfolgreiche Papstwahl benötige eine Zweidrittelmehrheit. Zugleich wurde auch das Prinzip der „sanior pars“ abgeschafft, was besagte, dass nicht alle Stimmen gleiches Gewicht hätten. Im 13. Jhdt. gab es nach Innozenz III. eine längere Papstwahl, der Ort des Konklaves wurde des öfteren gewechselt. Das veranlasste Gregor X. 1273 zum Papstwahldekret, die Kardinäle seien einzusperren bis sie sich einigten. In der Neuzeit wurde unter Sixtus V. (1585-90) die Zahl der Kardinäle auf 70 festgesetzt. Ihnen wurden die verschiedenen Dikasterien des Heiligen Stuhles zur Leitung anvertraut. Bis zum Beginn des 20. Jhdts. galt das Recht des „Exclusivum“: Die katholischen Mächte konnten ein gültiges Veto gegenüber Kandidaten einlegen, die nach ihrer Meinung (aus politischen Gründen) nicht zum Papst gewählt werden sollten. Zuletzt machte 1904 Kaiser Franz Joseph davon Gebrauch.
Aus Gründen der hohen Aktualität war der AKV-Mittagstisch ein Volltreffer. Wer aber hätte gedacht, dass zwei Tage danach mit der Wahl eines Jesuiten zum neuen Papst besonders für uns Altkalksburger schon wieder ein ganz neues Kapitel in der Gerschichte des Papsttums und der Papstwahl aufgeschlagen würde?
Michael Zacherl SJ (MJ55)